Information für die Vereinsmitglieder FC Sandersdorf
Hygienekonzept zur Nutzung des Vereinsheims am Sportplatz
Auszug zu den Vorgaben vom Landratsamt Eichstätt:
Veranstaltungen mit absehbaren Teilnehmerkreis (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereinsund Parteisitzungen) Bestimmte Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage,
Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) sind gestattet. Diese Veranstaltungen sind mit bis zu 50 Teilnehmern in geschlossenen Räumen (auch in Vereinsheimen) oder bis zu 100 Teilnehmern unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept*) ausgearbeitet hat und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann.
*) Zu einem Hygienekonzept, das am besten der Verein als Verantwortlicher Betreiber des Vereinsheimes vorgibt, gehören mindestens:
- Festlegung der maximalen Besucher in Bezug auf Einhaltung des
Mindestabstandsgebot (1,5m) und der Raumgröße - Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten
- Reinigungsplan für WC-Anlagen
- Erfassung der Teilnehmer (wichtig, da bei einem nachträglichen Covid(pos.)-Fall die Kontaktpersonenermittlung und Quarantänefestlegung erforderlich wird)
Nachfolgende Festlegungen gelten für die Nutzung des Vereinsheimes:
- Es dürfen maximal 20 Personen das Vereinsheim nutzen, dabei ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
- Desinfektionsmöglichkeiten sind in Form von Sprühflaschen vorhanden und entsprechend nach Eintritt und Verlassen des Vereinsheimes anzuwenden
- Die WC – Anlagen bleiben geschlossen
- Die Abteilungsleitungen sind bei Nutzung des Vereinsheimes für die Erfassung der Teilnehmer verantwortlich (z.B. bei Spielersitzungen)
- Private Feiern (z.B. Geburtstage) sind weiterhin ausgeschlossen
Die Vorstandschaft
FC Sandersdorf